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Einführung
Rechtsstatus
Impressum


In rechtlicher Hinsicht ist der International Zen-Temple als Verein im Sinne des BGB organisiert. Der Verein ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg eingetragen. Hierdurch ist der International Zen-Temple als juristische Person amtlich anerkannt und ist befugt, den Namenszusatz "e.V." zu führen.

Das Finanzamt für Körperschaften I des Landes Berlin hat bestätigt, dass der International Zen-Temple e.V. ausschließlich religiöse und mildtätige Zwecke verfolgt und daher als gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung anerkannt wird.
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Die Satzung des International Zen-Temple e.V., die durch Beschluss der Mitgliederversammlung im Jahre 2005 aktualisiert worden ist, legt die Ziele und Tätigkeiten des Tempels sowie auch dessen innere Organisation, im Einzelnen fest. Die Satzung sieht vor, dass der Abt des Tempels die oberste spirituelle Autorität innehat, während die weltlichen Angelegenheiten auch im Vorstand und in der Mitgliederversammlung beraten werden. Beide treten regelmäßig zusammen, die Mitgliederversammlung üblicherweise einmal im Jahr.

Wann immer eine Mitgliederversammlung stattfindet, werden die Ergebnisse der Beratungen vom Schriftführer des International Zen-Temple e.V. in einem Protokoll festgehalten.

  • Der International Zen-Temple, Zentrum für koreanischen Seon-Buddhismus e.V.  ist am 11. Oktober 1999 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Charlottenburg unter Nr. 19407 Nz eingetragen worden.
  • Die vorläufige Bescheinigung der Gemeinnützigkeit  ist am 01. Februar 2000 durch das Finanzamt für Körperschaften I unter Steuernummer 656/51350 erteilt worden.
  • Der Freistellungsbescheid für die Gemeinnützigkeit ist am 25. Juni 2001 durch Finanzamt für Körperschaften I unter Steuernummer 656/51350 ergangen.


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